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Zusatzbeiträge: Vor dem Wechsel Krankenkassen-Check durchführen

Aktionsbündnis „meine Wahl!" ruft Hilfsmittelnutzer auf, vor dem Kassenwechsel Qualität und Service der Krankenkasse zu prüfen

 

Berlin, 26. Februar 2010 - Angesichts der Zusatzbeiträge, die erste gesetzliche Krankenkassen erheben wollen, ruft das Aktionsbündnis „meine Wahl!" die Versicherten zu einem kritischen Leistungsvergleich auf. Wer jetzt einen Kassenwechsel in Erwägung zieht, sollte sich genau nach den individuellen Versorgungsleistungen und Wahlmöglichkeiten der neuen Krankenkasse erkundigen. Insbesondere Versicherte, die auf Hilfsmittel wie Inkontinenzvorlagen, Rollstuhl oder Geräte zur Schmerztherapie angewiesen sind, sollten prüfen, ob und zu welchen Konditionen sie bei einem Wechsel weiterhin das Hilfsmittel ihrer Wahl erhalten und ob ihr Versorgungspartner einen Vertrag mit der neuen Kasse hat. Denn nur dann ist auch weiterhin eine Versorgung durch das gewohnte Sanitätshaus oder Homecare-Unternehmen möglich.

 

Für Patienten, die mit ihrer Hilfsmittelversorgung aktuell nicht zufrieden sind, kann ein Kassenwechsel sehr sinnvoll sein. „Insbesondere Versicherte, bei denen es wiederholt zu Qualitäts- und Beratungsmängeln in der Hilfsmittelversorgung kommt, sollten prüfen, ob sie bei einer andere Kasse nicht besser aufgehoben sind", so Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. und Mitstreiter im Aktionsbündnis „meine Wahl!". In jedem Fall rät er zur sorgfältigen Prüfung des Leistungsangebotes.

 

„Wichtig ist, nach den Vertragspartnern der Kasse zu fragen. Hat mein Wunsch- Versorgungspartner einen Vertrag? Kann ich zwischen verschiedenen Anbietern wählen und bei Problemen wechseln?" Außerdem sollte man sich nach möglichen Aufzahlungen sowie nach laufenden Ausschreibungen der Krankenkasse erkundigen. „Wenn die Kasse das entsprechende Hilfsmittel des Versicherten ausgeschrieben hat, bleibt dem Patienten keine Wahlmöglichkeit mehr. Ihm sollte bewusst sein, dass qualitative Mängel bei Produkt und Service zu befürchten sind", erläutert Candidus weiter.

Die gesetzlichen Krankenkassen stehen Versicherten für Auskünfte zu Leistung und Service zur Verfügung. In einer stichprobenartigen Kassenbefragung des Aktionsbündnisses gaben die Krankenkassen an, telefonisch und über die Website, auf Anfrage auch per Email und Brief über mögliche wirtschaftliche Aufzahlungen und die Vertragspartner zu informieren. Allerdings befinden sich die Online-Bereiche zu den Verträgen im Hilfsmittelbereich oftmals noch im Aufbau.

 

Über zukünftige Ausschreibungen geben die Kassen in der Regel keine Auskunft, hier wurde nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung im europäischen Amtsblatt bzw. Bundesanzeiger verwiesen.

 

„Soweit die Theorie. Den Praxistest durch die Versicherten müssen die Krankenkassen erst noch bestehen", so das Fazit von Candidus. „Wir rufen die Patienten nicht nur zum Kassen-Check auf, sondern auch, uns über fehlende Beratung und Auskunft zu informieren. Nur wenn wir wissen, wo und was schief läuft, können wir öffentlich einschreiten", sagt Candidus.

 

Im Aktionsbündnis „meine Wahl!" haben sich Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Über 90 Unternehmen und Organisationen (Stand: Februar 2010) unterstützen bereits die Arbeit und die Ziele des Bündnisses, darunter die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V., die Inkontinenz Selbsthilfe e.V., der Deutsche Rollstuhl-Sportverband e.V. und die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

 



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