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Die Untersuchung zur Früherkennung eines Glaukoms ist jedoch zur Zeit bei Versicherten ohne Anhaltspunkte für eine Erkrankung keine Leistung der GKV. Wer die Untersuchung dennoch durchführen lassen möchte, muss sie als eine so genannte „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IGeL) selbst bezahlen.
Info* Infoblatt PDF-Dokument
(Quelle: MDS)