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Kammerpräsident fordert deutliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen
Die Ärztekammer Berlin warnt die Nutzerinnen und Nutzer von Online-Informations-Portalen davor, den Ergebnissen der Arzt- und Kliniksuchsysteme uneingeschränkt zu vertrauen. Die Portale liefern teilweise falsche, unbrauchbare und unverständliche Informationen. Jüngstes Beispiel ist die kürzlich mit vielen Vorschusslorbeeren gestartete "Weiße Liste" der Bertelsmann-Stiftung. Selbst gestecktes Ziel der Online-Plattform, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt wird, ist es, die "Transparenz über die Qualität von Leistungserbringern" zu verbessern und die "konsequente Ausrichtung auf die Interessen der Patienten und Verbraucher zu fördern". Auf Grundlage der Qualitätsberichte gem. § 137 SGB V der Krankenhäuser werden "verlässliche Informationen über die Qualität der gesundheitlichen Versorgung" versprochen.
Recherchen der Ärztekammer Berlin kamen aber zu anderen Ergebnissen:
Die Beispiele zeigen, dass viele Ergebnisse unbrauchbar oder alles andere als nutzerfreundlich sind. Das vorgegebene enge Korsett der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte erlaubt es manchen Krankenhäusern gerade mit komplexen Strukturen nicht, ihr Leistungsspektrum darin realistisch abzubilden. Und indem die "Weiße Liste" diese Daten als wesentliche Grundlage für die Krankenhaussuche nutzt, riskiert sie die Falschinformation der Nutzer mit eventuell gravierenden Folgen.
Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz unterstreicht die Wichtigkeit der Struktur- und Leistungsvergleiche von Anbietern im Gesundheitswesen, um Patientinnen und Patienten bei Bedarf mit zusätzlichen Informationen in ihrer Entscheidung für eine Behandlung und einen Behandler nach persönlichen Bedürfnissen zu unterstützen. "Orientierung und Information für Patienten sind dringend notwendig in unserem hochkomplexen Gesundheitssystem. Entscheidungen sind aber nur auf Grundlage von verlässlichen Informationen möglich", erklärt Jonitz.
Um die Nutzer auf mögliche Fehlinformationen aufgrund der Datenbasis aufmerksam zu machen, fordert der Kammerpräsident deutlich sichtbare Hinweise in den Online-Portalen. Sollten die Betreiber der Suchsysteme dem nicht nachkommen, sei gegebenenfalls der Gesetzgeber gefordert, betonte Jonitz.