
.
Um Arznei- und Heilmittelregresse zu vermeiden, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein einen Ratgeber für Arztpraxen erstellt: „Informationen zu Arzneimittelregressen". Was ist eine Richtgröße, warum gibt es Me-too- und DDD-Quoten, wie wird der Sprechstundenbedarf geprüft? Antworten auf diese Fragen bietet die Broschüre.
Der Ratgeber erläutert Regelungen wie die Richtgrößen oder Zielvereinbarungen mit Me-too- und DDD-Quoten. Einzelne Kapitel widmen sich den Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich und im Sprechstundenbedarf. Der Ratgeber hilft betroffenen Ärztinnen und Ärzten, sich im Falle eines Verfahrens richtig zu verhalten.
„Wenn klar ist, auf welcher Grundlage die Prüfgremien entscheiden, kann im Zweifel auch adäquat gegen einen drohenden Regress argumentiert werden", sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein.
PDF Datei zum herunterladen
KVNO extra: Arznei- und Heilmittelregresse 2009 (630 KB)