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Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern

Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachter­kommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungs­streitigkeiten bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungs­fehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch die Gütestellen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Gutachten der Kommissionen überwiegend bestätigt.

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