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Unfallschutz im Ehrenamt

Zum 1. Oktober 2008 ist der Unfallversicherungsschutz für Engagierte erweitert worden. Durch eine Neuerung im sog. Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz können sich nun neben den »gewählten« auch »beauftragte« Ehrenamtliche und Freiwillige an der Unfallversicherung beteiligen. Mit verschiedenen Artikeln und einigen Beispielen bietet der Themenschwerpunkt im aktuellen Newsletter des BBE dazu wichtige Informationen.

Zum Schwerpunkt-Thema Unfallversicherungsschutz im BBE-Newsletter 20/2008

/Quelle:Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
- Bundesgeschäftsstelle -
Michaelkirchstr. 17-18
10179 Berlin-Mitte
Tel.: (030) 6 29 80 - 110
Fax: (030) 6 29 80 - 151)