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Barrierefreiheit liegt in der Verantwortung der Eisenbahnunternehmen

Die Herstellung der Barrierefreiheit auf Bahnhöfen liegt in der eigenen unternehmerischen Verantwortung der einzelnen Eisenbahnunternehmen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihren 16 gleichlautenden Antworten (16/14096 - 16/14111) auf 16 kleine Anfragen (16/14036 - 16/14051) der Fraktion Die Linke. Zwar seien die Eisenbahnunternehmen dazu verpflichtet, Programme für die barrierefreie Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Dennoch würden sie eigenständig entscheiden, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen werden sollen und zu welchem Zeitpunkt Investitionen von ihnen aufzubringen seien.

In Begleitung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) in Zusammenarbeit mit Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt, das darauf abzielt die Belange der Barrierefreiheit mit den Möglichkeiten der am Markt operierenden Eisenbahnunternehmen in Einklang zu bringen, heißt es weiter. Ihre Einhaltung werde von den zuständigen Eisenbahnaufsichtsbehörden überwacht, so die Bundesregierung.

Auf der Basis der Sammelfinanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und DB Station&Service AG, sei diese ermächtigt, Bundesmittel auch zur Finanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit einzusetzen. Bei Bahnhöfen, die nach dem Jahr 2011 noch keine Barrierefreiheit erreicht haben, verweist die Bundesregierung auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die berücksichtige, dass ein gewisser Zeitraum und finanzielle Ressourcen notwendig seien, um die hierin enthaltenden Rechte umzusetzen. Dies gelte insbesondere für die Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die nur schrittweise und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erreicht werden könne.

(Quelle: Deutscher Bundestag)