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Gebrauchsinformationen endlich auch in für Blinde und
Sehbehinderte geeigneter Form
„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie
Ihren Arzt oder Apotheker" - ersteres war Blinden und Sehbehinderten bisher
nicht möglich. Der neue PatientenInfo-Service will dem entgegenwirken:
Blinde und sehbehinderte Menschen können hier die Gebrauchsinformationen
von Arzneimitteln in für sie geeigneter Form im Internet abrufen. Die Online-
Beipackzettel sind ab Juni 2010 unter der barrierefrei gestalteten
Internetadresse www.patienteninfo-service.de verfügbar.
Abbau von Barrieren im Internet
Das einzigartige System wurde von der Rote Liste® Service GmbH in enger
Kooperation mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
(DBSV) entwickelt. Die Arzneimittelinformationen können in vier Formaten
abgerufen werden:
Gesetzesumsetzung durch PatientenInfo-Service
Auch für Pharmaunternehmen bietet der PatientenInfo-Service einen
entscheidenden Vorteil: Er ermöglicht die Umsetzung einer maßgeblichen
Gesetzesanforderung.
Denn seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die
Arzneimittelhersteller (die Inhaber der Zulassung) dazu verpflichtet, dass „die
Packungsbeilage auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln,
die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar ist,
die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind" (§11 AMG Abs. 3c).
Weitere Informationen finden Sie unter www.patienteninfo-service.de.