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Berlin: (hib/SKE) Die Mitglieder des Rechtsausschusses bewerteten während einer Ausschusssitzung am Mittwochvormittag das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesregierung aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes sehr unterschiedlich. "Ich bin erschrocken über die Ahnungslosigkeit der Kommission", hieß es aus den Reihen der CDU/ CSU, als Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) berichtete, vieles, was die EU bemängelt, sei an anderer Stelle ausreichend geregelt. Die Union zog aus der Tatsache, dass die Kommission insgesamt 14 Mitgliedstaaten gerügt hat, das Fazit, dass "die Richtlinien zu weit gehen". Die Grünen forderten CDU/CSU "zu mehr Ernsthaftigkeit" auf und gaben zu bedenken, dass "allzu forsche Kritik auf Deutschland zurückfallen" könne. Ende Januar hatte die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auch Antidiskriminierungsgesetz genannt, an einigen Punkten zu verschärfen. Das betrifft unter anderem Regelungen zu Homosexualität. Schwule und lesbische Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben bisher nach dem Tod ihres Lebenspartners keinen Anspruch auf Rentenbezüge. "Diese Regel sehe ich auch als problematisch an", sagte Zypries. Allerdings solle dieses Problem an anderer Stelle geregelt werden, nicht im Antidiskriminierungsgesetz. Bezüglich der Kritik, das Gesetz schütze Arbeitnehmer zwar vor Ungleichbehandlung aufgrund Alter, Geschlecht, Religion, Rasse oder Herkunft am Arbeitsplatz, nicht aber bei Entlassungen, habe die Regierung inzwischen eine Stellungnahme abgegeben. Zypries verwies auf entsprechende Regeln im Arbeitsrecht, die diesen Aspekt ausreichend abdeckten. In anderen Punkten bestehe noch Abstimmungsbedarf mit den zuständigen Ministerien.
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