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Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz

Die wichtigste Reform für beratende Berufe tritt am 01.07.08 in Kraft. Rechtsberatung ist dann neben Anwälten auch für weitere Berufsgruppen in Maßen erlaubt. Das trifft also auch für die Verbände behinderter und chronisch kranker Menschen zu.

Inhalte

Darstellung aller Änderungen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Vereine und Verbände, Immobilien-Verwalter
Praxisorientierte Kommentierung der neuen Vorschriften
Lexikon der zulässigen Rechtsdienstleistungen
Das neue Rechtsdienstleistungsregister
Gegenüberstellung der neuen und alten Rechtslage
Arbeitshilfen: Beratungsverträge, Honorarvereinbarungen, Haftungsregelungen, Vereinssatzungen
Gesetzestexte: Rechtsdienstleistungsgesetz, geänderte Nebenvorschriften

Auf CD-ROM

Musterverträge
Gesetzestexte
Honorarvereinbarungen
Lexikon der zulässigen Rechtsdienstleistungen

Udo Eversloh:
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz - Die große Reform der Rechtsberatung,
Haufe-Verlag, Freiburg 2008, 220 Seiten,
DIN A 4 mit CD-ROM, 39,80 Euro,
ISBN 978-3-448-08896-2