Das elektronische Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel

 

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse für Arztpraxen verpflichtend. Später soll das

E-Rezept auch für andere Verordnungen genutzt werden.

Dieser Newsletter greift häufige Fragen zum E-Rezept auf, wie sie auch in der

Beratungspraxis vorkommen können.

 

Meldung

Verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen

müssen seit dem 1. Januar 2024 digital verordnet werden, also mit dem E-Rezept.

Apotheken sind bereits seit September 2022 in der Lage, E-Rezepte einzulösen und

mit den Krankenkassen abzurechnen.

 

Vorteile des E-Rezeptes

Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn ein Folgerezept benötigt wird. Die Praxis

kann es digital zum Abruf über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die

App übermitteln. Nutzt man eine Videosprechstunde, kann auch hier grundsätzlich

ein E-Rezept ausgestellt werden. E-Rezepte können auch in Online-Apotheken

eingelöst werden.

Fehlerquellen aus der Vergangenheit werden mit dem E-Rezept ausgeschlossen (z. B.

Fehler beim Einscannen oder Übertragen, handschriftliche Zusätze auf dem

Rezept).

Es ist auch weiterhin möglich, Rezepte für andere Personen einzulösen, z. B.

zu pflegende Angehörige. Man benötigt dafür die Gesundheitskarte der

entsprechenden Person.

 

Rezepte in der Apotheke einlösen

Für die Einlösung bei der Apotheke gibt es drei Möglichkeiten: Einlösung per

elektronischer Gesundheitskarte, per App oder mit dem Papierausdruck.

 

Nutzung der Gesundheitskarte

Das Rezept selbst ist nicht auf der persönlichen Gesundheitskarte, sondern auf

einem besonders gesicherten Server (in der Telematikinfrastruktur) gespeichert.

Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

 

Mit der E-Rezept-App in die Apotheke

Elektronische Rezepte können auch mit der E-Rezept-App eingelöst werden, die in

den gängigen App Stores (App Store, Google Play, AppGallery) sowie auf der

gematik-Webseite (https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept)

kostenfrei heruntergeladen werden kann.

Patientinnen und Patienten erhalten ihre Verschreibungen direkt auf ihr

Smartphone. In der Apotheke wird der Rezeptcode in der App abgescannt. Mit der

App hat man den vollen Überblick über Rezepte aus den letzten 100 Tagen. Man

kann auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie bei Abholung

auf jeden Fall vorrätig. Um weitere Funktionen der App nutzen zu können,

benötigt man von seiner Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte mit

Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN.

 

Der Papierausdruck

Versicherte können in der Arztpraxis auch einen Ausdruck für das E-Rezept

erhalten. Der Ausdruck allein ist jedoch kein rechtsgültiges Dokument zum

Einlösen des Rezepts. Die Apotheke überprüft beim Einlösen des E-Rezepts die

Signatur der Ärztin bzw. des Arztes auf ihre Richtigkeit. Sie stellt außerdem

fest, ob das E-Rezept bereits eingelöst wurde.

 

E-Rezept und Datensicherheit

Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte bei der digitalen

Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert.

 

Ausblick

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig

alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden:

- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ab dem 1. Januar 2025

- Betäubungsmittel ab dem 1. Juli 2025

- Heilmittel ab dem 1. Januar 2027

- Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027

 

Die Fristen für die Einführung ärztlicher und psychotherapeutischer

Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.

 

Quelle: Blickpunkt Auge