Das elektronische Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse für Arztpraxen verpflichtend. Später soll das
E-Rezept auch für andere Verordnungen genutzt werden.
Dieser Newsletter greift häufige Fragen zum E-Rezept auf, wie sie auch in der
Beratungspraxis vorkommen können.
Meldung
Verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen
müssen seit dem 1. Januar 2024 digital verordnet werden, also mit dem E-Rezept.
Apotheken sind bereits seit September 2022 in der Lage, E-Rezepte einzulösen und
mit den Krankenkassen abzurechnen.
Vorteile des E-Rezeptes
Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn ein Folgerezept benötigt wird. Die Praxis
kann es digital zum Abruf über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die
App übermitteln. Nutzt man eine Videosprechstunde, kann auch hier grundsätzlich
ein E-Rezept ausgestellt werden. E-Rezepte können auch in Online-Apotheken
eingelöst werden.
Fehlerquellen aus der Vergangenheit werden mit dem E-Rezept ausgeschlossen (z. B.
Fehler beim Einscannen oder Übertragen, handschriftliche Zusätze auf dem
Rezept).
Es ist auch weiterhin möglich, Rezepte für andere Personen einzulösen, z. B.
zu pflegende Angehörige. Man benötigt dafür die Gesundheitskarte der
entsprechenden Person.
Rezepte in der Apotheke einlösen
Für die Einlösung bei der Apotheke gibt es drei Möglichkeiten: Einlösung per
elektronischer Gesundheitskarte, per App oder mit dem Papierausdruck.
Nutzung der Gesundheitskarte
Das Rezept selbst ist nicht auf der persönlichen Gesundheitskarte, sondern auf
einem besonders gesicherten Server (in der Telematikinfrastruktur) gespeichert.
Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.
Mit der E-Rezept-App in die Apotheke
Elektronische Rezepte können auch mit der E-Rezept-App eingelöst werden, die in
den gängigen App Stores (App Store, Google Play, AppGallery) sowie auf der
gematik-Webseite (https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept)
kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Patientinnen und Patienten erhalten ihre Verschreibungen direkt auf ihr
Smartphone. In der Apotheke wird der Rezeptcode in der App abgescannt. Mit der
App hat man den vollen Überblick über Rezepte aus den letzten 100 Tagen. Man
kann auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie bei Abholung
auf jeden Fall vorrätig. Um weitere Funktionen der App nutzen zu können,
benötigt man von seiner Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte mit
Kontaktlos-Funktion sowie eine dazugehörige PIN.
Der Papierausdruck
Versicherte können in der Arztpraxis auch einen Ausdruck für das E-Rezept
erhalten. Der Ausdruck allein ist jedoch kein rechtsgültiges Dokument zum
Einlösen des Rezepts. Die Apotheke überprüft beim Einlösen des E-Rezepts die
Signatur der Ärztin bzw. des Arztes auf ihre Richtigkeit. Sie stellt außerdem
fest, ob das E-Rezept bereits eingelöst wurde.
E-Rezept und Datensicherheit
Von der Arztpraxis bis in die Apotheke werden E-Rezepte bei der digitalen
Übertragung mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert.
Ausblick
Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen künftig
alle weiteren veranlassten Leistungen schrittweise elektronisch verordnet werden:
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ab dem 1. Januar 2025
- Betäubungsmittel ab dem 1. Juli 2025
- Heilmittel ab dem 1. Januar 2027
- Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027
Die Fristen für die Einführung ärztlicher und psychotherapeutischer
Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.
Quelle: Blickpunkt Auge