„Es hat sich gelohnt, dass alle beteiligten Partner seit Monaten konstruktiv und zielorientiert zusammen arbeiten, um die neue Stiftung ohne weitere Unterbrechungen zum Laufen zu bringen“, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung und Vorsitzende des Stiftungsrates Stefan Schwartze, MdB, anlässlich der Errichtung der Stiftung. „Mit der baldigen Konstituierung der Stiftungsgremien können wir nun umgehend die nötigen Entscheidungen fällen, um den Startschuss für den Aufbau der Stiftung zu geben und so schnellstmöglich das wichtige Beratungsangebot der UPD im neuen Jahr zur Verfügung zu stellen“, erklärt Schwartze.
Mit der Rechtsfähigkeit der Stiftung wird der Stiftungsrat, dem der Patientenbeauftragte vorsitzt, zeitnah zu einer konstituierenden Sitzung zusammenkommen und die Bestellung der Gründungsvorstände bestätigen. Ein vorläufiger Gründungsvorstand musste aufgrund der Vorgaben der Berliner Stiftungsaufsicht bereits bei Einleitung des Stiftungsgeschäfts durch den Stifter, dem GKV-Spitzenverband, der Stiftungsaufsicht benannt werden. Die vorläufigen Mitglieder des Stiftungsrates wurden aber über dieses Ansinnen vorab informiert und haben dies billigend zur Kenntnis genommen. Die Gründungsvorstände überbrücken die Zeit bis zur Benennung der regulären Vorstände der Stiftung. Das dazu gehörige Verfahren für diese ist bereits in vollem Gange. Das Vorschlagsrecht für den Vorstand liegt gesetzlich bei den Patientenorganisationen. Die Bewerbungsfrist in diesem Findungsverfahren läuft bis zum 22. Dezember 2023.
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