Zuwendungen durch Krankenkassen
Durch Projekt- und pauschale Förderung im Bereich der Selbsthilfe-Förderung nach § 20 h SGB V erhält der BFS e.V. durch verschiedene Krankenkassen Unterstützung.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2018 mit einem Betrag in Höhe von 25.000 EUR gefördert.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2019 mit einem Betrag in Höhe von 20.000 EUR gefördert.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 22.000 EUR gefördert.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 14.000 EUR gefördert.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 14.000 EUR gefördert.
Unabhängigkeit der Selbsthilfe
In Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen schließen sich chronisch kranke und behinderte Menschen sowie deren Angehörige zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen und um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Daher ist es ganz klar, dass Informationen und Unterstützungsangebote, die in der Selbsthilfe zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich dem Interesse der betroffenen Menschen dienen müssen. Auch bei der Interessenvertretung kann es nur darum gehen, die eigenen Anliegen und Forderungen der Mitglieder zu vertreten und nicht etwa Fremdinteressen anderer. Selbsthilfe ist auf Autonomie und Teilhabe ausgerichtet.
Unter dem Schlagwort der „Neutralität und Unabhängigkeit“ geht es darum, stets besonders sensibel dafür zu sein, ob mit externen Zuwendungen nicht auch die Interessen dieser externen Akteure verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für Zuwendungen von Wirtschaftsunternehmen.
Die Selbsthilfe kann ihre Aufgaben nur dann glaubwürdig vertreten, wenn sie ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber den anderen Akteuren im Gesundheitswesen wahrt.
Aus diesem Grunde haben die BAG SELBSTHILFE und das FORUM im PARITÄTISCHEN schon im Jahre 2005 verbindliche Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen verabschiedet. Seither wurden diese Leitsätze immer weiter konkretisiert und aktualisiert (zuletzt 2022). Zur Absicherung dieser Leitsätze ist zudem ein Monitoring-Verfahren entwickelt worden, welches der beratenden Begleitung der Selbsthilfeorganisationen, der Sanktionierung von Verstößen und der Weiterentwicklung der Leitsätze dient.
Leitsätze der Selbsthilfe
Die neueste, aktualisierte Version der "Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen" von BAG SELBSTHILFE und dem Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Gesamtverband ist gültig ab dem 1.07.2022.
Selbstauskunft
Selbstauskunft vom "Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V." über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen