Zuwendungen durch Krankenkassen

Durch Projekt- und pauschale Förderung im Bereich der Selbsthilfe-Förderung nach § 20 h SGB V erhält der BFS e.V. durch verschiedene Krankenkassen Unterstützung.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKVGemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2018 mit einem Betrag in Höhe von 25.000 EUR gefördert.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKVGemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2019 mit einem Betrag in Höhe von 20.000 EUR gefördert.
Unsere Selbsthilfebundesorganisation wurde von der „GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2020 mit einem Betrag in Höhe von 22.000 EUR gefördert.
Selbstverpflichtung

Der Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V. (BFS e.V.) ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
und vertritt die Belange aller Sehbehinderten - unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.
Selbstauskunft
Selbstauskunft vom "Bund zur Förderung Sehbehinderter e.V." über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen