Beovu (Brolucizumab) Audiodatei zur Patientenbroschüre
Nicht invasive Pränataltests: IQWiG-Versicherteninformation für die selbstbestimmte Entscheidung
Nach Nutzertestung und Anhörung – überarbeitete zweiteilige Versicherteninformation unterstützt Schwangere bei der Entscheidung, ob vorgeburtliche Untersuchungen und wenn ja welche für sie sinnvoll sein könnten.
„Hallo Frühchen“ Die App für Geschwister von Frühgeborenen
Die App „Hallo Frühchen“ informiert seit 2017 auf kindgerechte Weise anschaulich sowie erzählerisch über das Thema Frühgeburt. Damit trägt sie ergänzend dazu bei, dass Geschwister, aber auch ehemals zu früh geborene Kinder selbst, ein besseres Verständnis für die erlebte besondere Anfangssituation entwickeln können
Für mehr digitale Barrierefreiheit sorgen
Eine neue App des Bayerischen Rundfunks soll das gemeinsame Fernseherlebnis von Menschen mit fehlendem oder stark eingeschränktem Sehvermögen zusammen mit Sehenden erheblich verbessern
Hilfreiche Informationen für seheingeschränkte Nutzer von Smartphone, Tablet und PC
Wer kennt das nicht, Menschen mit Seheinschränkungen können nicht ohne weiteres die Hard- und Software des Computers, Tablets und Smartphone ohne Hilfen nur schwer oder nicht nutzen.
Abhilfe verspricht eine Linksammlung, die der DBSV als Rundschreiben veröffentlicht hat.
Diese Tipps und Tricks, liebe Leserinnen und Leser, wollen wir Ihnen nicht vorenthalten.
Spannende Entwicklungen im Bereich der Kostenübernahme für Molekulargenetischen Untersuchungen
Ein immer wichtiger werdendes Thema für viele von Netzhauterkrankungen betroffene
Personen dürfte nach den aktuellen Entwicklungen der Forschung im Bereich der
Gentherapie die Gendiagnostik darstellen.
Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie: Sehhilfen für Erwachsene
Richtlinie
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 12.06.2020 B3) in Kraft getreten am 1. Juni 2020
Corona-Ratgeber
Sie sind blind oder sehbehindert? Dann stellt Sie die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) vor besondere Herausforderungen.
Ausnahmen für Menschen mit Behinderung von der Maskenpflicht
Um das Risiko zu senken, dass sich Menschen mit dem Corona-Virus COVID-19 anstecken, haben alle Bundesländer per Verordnung eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen vorgeschrieben. Für viele Menschen mit Behinderung ist das allerdings nicht zumutbar, etwa wenn sie eine Atmenwegserkrankung haben, wegen der sie schlecht Luft bekommen, oder eine psychische Behinderung, die eine Maske im Gesicht zur Qual macht. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen für diese Personengruppen. Wie genau sie lauten, steht in der folgenden Tabelle.