Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis:

 

Der Rat der Europäischen Union (EU) hat im Oktober 2024 zwei Richtlinien verabschiedet, welche am 4. Dezember 2024 in Kraft traten: Zukünftig wird es einen einheitlichen Europäischen Behindertenausweis sowie einen verbesserten EU-Behindertenparkausweis geben. Diese Ausweise gewähren Menschen mit Behinderungen besondere Erleichterungen und Vergünstigungen, wie die Benutzung reservierter Parkplätze, den Zugang zu Zonen mit Verkehrsbeschränkung und weitere Parkerleichterungen, sowie ermäßigte Tarife oder freien Eintritt. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis zum 5. Juni 2027 Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, und die neuen Regelungen werden voraussichtlich ab dem 5. Juni 2028 angewendet werden.

 

Europäischer Behindertenausweis:

 

Der Europäische Behindertenausweis („Disability Card“) soll als Nachweis für eine Behinderung in allen EU-Mitgliedstaaten dienen, d.h. Menschen mit Behinderungen sowie deren Assistenzkräfte und Begleitpersonen können bei Reisen und Kurzaufenthalten (bis zu 3 Monaten) in einem anderen EU-Land die gleichen Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen wie Menschen mit Behinderungen, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben. Die Vorteile des EU-Behindertenausweises: freier Eintritt, Ermäßigungen, vorrangiger Zugang, persönliche Assistenzkräfte, Brailleschrift oder Audioguides, Mobilitätshilfen und Assistenztiere.

 

Der Ausweis wird von den nationalen Behörden in physischer und digitaler Form ausgestellt und in allen Mitgliedstaaten als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen anerkannt. Die Mitgliedstaaten können eine geringe Gebühr zur Deckung der Verwaltungskosten erheben. Aber: Der Europäische Behindertenausweis ersetzt nicht den nationalen Schwerbehindertenausweis für die Nutzung im jeweiligen Heimatland.


Europäischer Parkausweis:


Der Europäische Parkausweis soll die gegenseitige Anerkennung von Parkrechten für Menschen mit Behinderungen in der EU gewährleisten und den gleichberechtigten Zugang zu reservierten Parkplätzen erleichtern. Der neue Ausweis soll die nationalen Parkausweise ersetzen und in der gesamten EU gelten. Einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz mit Rollstuhl-Symbol dürfen Menschen mit Behinderungen nutzen, welche folgende Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben und einen blauen Behindertenparkausweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen können:

  • Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Merkzeichen "Bl" (blind)
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie


Ziele der EU-Ausweise:

Beide EU-Ausweise haben zum Ziel, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das kulturelle sowie gesellschaftliche Leben der Europäischen Union zu fördern und damit auch die Freizügigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen innerhalb der EU zu erleichtern.